
Digitale Angebote für alle
Wir gestalten und entwickeln Websites, die zugänglich, verständlich und nutzbar sind.
Grundlagen
Barrierefreiheit beginnt nicht erst im Code
Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal digitaler Projekte. Sie betrifft Struktur, Inhalt, Gestaltung, Interaktion und technische Umsetzung. Wir berücksichtigen Accessibility-Anforderungen früh im Projekt, damit digitale Angebote nicht nachträglich repariert werden müssen, sondern von Anfang an zugänglich geplant werden.
Dazu gehören klare Informationsarchitekturen, verständliche Inhalte, ausreichende Kontraste, bedienbare Komponenten, semantisches Frontend und redaktionelle Pflege, die Barrierefreiheit langfristig unterstützt. So entstehen Websites und Plattformen, die mehr Menschen erreichen und zugleich robuster, nutzerfreundlicher und zukunftssicherer sind.
WCAG-Stufen
Barrierefreiheit in Stufen
Barrierefreiheit muss nicht in einem Schritt erreicht werden. Die internationalen Richtlinien WCAG unterscheiden drei Stufen – A, AA und AAA. Für die meisten Websites ist AA der maßgebliche Standard; darauf beziehen sich auch die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und der EU.
Wir gehen in sinnvollen Etappen vor: Zuerst beheben wir Hürden, die die Nutzung ganz verhindern. Dann verbessern wir Struktur, Kontraste und Bedienbarkeit – und verankern Barrierefreiheit schließlich im Designsystem und in den redaktionellen Abläufen.
Mehr dazu beim W3C(öffnet in neuem Tab)Testen
Prüfen mit Werkzeugen und Menschen
Ob ein digitales Angebot barrierefrei ist, zeigt sich erst im Test. Automatisierte Prüfwerkzeuge finden schnell technische Fehler wie fehlende Alternativtexte oder zu geringe Kontraste – decken aber nur einen Teil der Anforderungen ab.
Deshalb ergänzen wir sie um manuelle Prüfungen: Bedienung per Tastatur, Screenreader, Zoom und unterschiedliche Geräte. Bei Bedarf beziehen wir Testpersonen mit ein und bereiten eine formale Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle vor.
Mehr dazu bei BIK (BITV-Test)(öffnet in neuem Tab)Pflichten
Wer braucht was?
Öffentliche Stellen – Bund, Länder, Kommunen und ihre Einrichtungen – sind gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet und müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.
Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, etwa Online-Shops, Buchungs- oder Bankdienste, fallen seit Juni 2025 unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für Kleinstunternehmen gelten Ausnahmen.
Für alle anderen ist Barrierefreiheit freiwillig – aber sinnvoll: Sie erweitert die Reichweite, verbessert die Nutzbarkeit für alle und zahlt auf die Auffindbarkeit ein. Wir klären mit Ihnen, welche Anforderungen für Ihr Angebot gelten.
Mehr dazu bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit(öffnet in neuem Tab)
