Digitale Angebote für alle

Wir gestalten und entwickeln Websites, die zugänglich, verständlich und nutzbar sind.

Grundlagen

Barrierefreiheit beginnt nicht erst im Code

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal digitaler Projekte. Sie betrifft Struktur, Inhalt, Gestaltung, Interaktion und technische Umsetzung. Wir berücksichtigen Accessibility-Anforderungen früh im Projekt, damit digitale Angebote nicht nachträglich repariert werden müssen, sondern von Anfang an zugänglich geplant werden.

Dazu gehören klare Informationsarchitekturen, verständliche Inhalte, ausreichende Kontraste, bedienbare Komponenten, semantisches Frontend und redaktionelle Pflege, die Barrierefreiheit langfristig unterstützt. So entstehen Websites und Plattformen, die mehr Menschen erreichen und zugleich robuster, nutzerfreundlicher und zukunftssicherer sind.

WCAG-Stufen

Barrierefreiheit in Stufen

Barrierefreiheit muss nicht in einem Schritt erreicht werden. Die internationalen Richtlinien WCAG unterscheiden drei Stufen – A, AA und AAA. Für die meisten Websites ist AA der maßgebliche Standard; darauf beziehen sich auch die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und der EU.

Wir gehen in sinnvollen Etappen vor: Zuerst beheben wir Hürden, die die Nutzung ganz verhindern. Dann verbessern wir Struktur, Kontraste und Bedienbarkeit – und verankern Barrierefreiheit schließlich im Designsystem und in den redaktionellen Abläufen.

Mehr dazu beim W3C(öffnet in neuem Tab)

Testen

Prüfen mit Werkzeugen und Menschen

Ob ein digitales Angebot barrierefrei ist, zeigt sich erst im Test. Automatisierte Prüfwerkzeuge finden schnell technische Fehler wie fehlende Alternativtexte oder zu geringe Kontraste – decken aber nur einen Teil der Anforderungen ab.

Deshalb ergänzen wir sie um manuelle Prüfungen: Bedienung per Tastatur, Screenreader, Zoom und unterschiedliche Geräte. Bei Bedarf beziehen wir Testpersonen mit ein und bereiten eine formale Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle vor.

Mehr dazu bei BIK (BITV-Test)(öffnet in neuem Tab)

Pflichten

Wer braucht was?

Öffentliche Stellen – Bund, Länder, Kommunen und ihre Einrichtungen – sind gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet und müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.

Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, etwa Online-Shops, Buchungs- oder Bankdienste, fallen seit Juni 2025 unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für Kleinstunternehmen gelten Ausnahmen.

Für alle anderen ist Barrierefreiheit freiwillig – aber sinnvoll: Sie erweitert die Reichweite, verbessert die Nutzbarkeit für alle und zahlt auf die Auffindbarkeit ein. Wir klären mit Ihnen, welche Anforderungen für Ihr Angebot gelten.

Mehr dazu bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit(öffnet in neuem Tab)
Kunden, für die wir Projekte umgesetzt habenZur Kundenliste
  • Die Autobahn GmbH des Bundes
  • BEWATEC
  • BKK Dachverband
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  • BSK Immobilien
  • BVK
  • Bankenfachverband
  • Berliner Effektenbank
  • Berliner Senat
  • Bundesverband Neue Energiewirtschaft
  • DGB
  • Special Olympics Deutschland
  • Deutscher Sparkassen- und Giroverband
  • Charité – Universitätsmedizin Berlin
  • Daimler
  • Der Tagesspiegel
  • Deutsche Bahn
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Deutsche Telekom
  • Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin
  • DigitalAgentur Brandenburg
  • E.ON
  • Edeka
  • GASAG
  • Gridfuse
  • GESOBAU
  • Haspa Hamburg Stiftung
  • Hochschule Trier
  • Jünger Audio
  • KfW Bankengruppe
  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
  • Möbel Boss
  • NABU
  • Neustarter Stiftung
  • Office Club
  • Park Your Truck
  • Philips
  • PostFinance
  • Quirin Privatbank
  • SAP
  • TERTIANUM Stiftung
  • Takeda
  • Technische Hochschule Georg Agricola
  • Tradegate AG
  • Transdev
  • UNHCR
  • Universalschlichtungsstelle des Bundes
  • VDI
  • Verband der Ersatzkassen
  • WWF
  • Westfälische Hochschule
  • XU Exponential University
  • betterplace.org
  • fitbox
  • ombudscom
  • porta Möbel
  • quirion
  • 1KOMMA5°
  • Bad Belzig
  • Bankenverband – Bundesverband deutscher Banken
  • Hochschule für Musik Nürnberg
  • Montas
  • Netinera
  • PD – Berater der öffentlichen Hand
  • USE – Urban Sustainability Exchange
  • Paul Vahle
  • Verband der Privaten Bausparkassen
  • Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)
Zu den Referenzen

Kontakt

Sie möchten Ihr digitales Angebot barrierefrei machen?

In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und den nächsten sinnvollen Schritt.